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Pressemitteilung vom 06.08.2025
Denkmalschutz senkt Grundsteuerlast
Haus & Grund Hessen: Vergessener Antrag kann nachgeholt werden und viel Geld sparen
Frankfurt/ Wiesbaden, 6. August 2025 – „Manche Eigentümer von denkmalgeschützten Immobilien haben bei der Erklärung zur neuen Grundsteuer vergessen oder versäumt, diese Eigenschaft steuersenkend einzubringen“, sagt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen. „Das können sie jedoch nachholen und damit ihre Steuerlast um 25 Prozent senken, die in vielen Kommunen nach der Reform der Grundsteuer nicht unerheblich gestiegen ist.“
Für viele war die Grundsteuererklärung über das ELSTER-Portal nach der Reform der Grundsteuer eine Herausforderung. Eigentümer von unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden konnten da bei der Eingabe ihrer Daten schnell das Kästchen für den „Antrag auf Grundsteuerermäßigung wegen Denkmal“ übersehen. Das dort gesetzte Häkchen senkt jedoch die Steuerbelastung um 25 Prozent – gemäß Paragraf 6, Absatz 3 des Hessischen Steuergesetzes. Und es ist unbedingt erforderlich, da in Hessen die Begünstigung nicht automatisch gewährt wird, sondern nur auf Antrag.
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