Pressemitteilung vom 25.06.2025

„Auch Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden lehnt das Gesetz ab“

Haus & Grund Hessen zur Einbringung des Gesetzentwurfs gegen spekulativen Leerstand in den Landtag

Frankfurt/ Wiesbaden, 25. Juni 2025 – „Nutzlos“ nennt Younes Frank Ehrhardt, Geschäftsführer von Haus & Grund Hessen, das heute durch den hessischen Wirtschaftsminister Kaweh Mansoori in den Hessischen Landtag eingebrachte „Gesetz gegen spekulativen Leerstand von Wohnraum“. Es bekämpfe nicht die Ursachen des Wohnungsmangels und werde obendrein selbst von den hessischen Städten und Gemeinden abgelehnt, die es umsetzen sollen.

„Dieses Gesetz gegen Leerstand ist aus vielen Gründen nutzlose und teure Symbolpolitik“, so Ehrhardt. Zum einen sei für den Wohnungsmangel in hessischen Ballungsgebieten nicht der Leerstand verantwortlich, wie die Zensus-Ergebnisse von 2022 zeigten. „Am Stichtag standen 3,9 Prozent der Wohnungen in Hessen leer – damit liegen wir unter dem Bundesdurchschnitt von 4,3 Prozent. Frankfurt und Wiesbaden haben gar die geringsten Leerstandsquoten in ganz Hessen. Dieser Leerstand in ganz Hessen stellt eine akzeptable Fluktuationsreserve dar, die anerkanntermaßen auf einem ausgeglichenen Wohnungsmarkt üblicherweise bei etwa drei Prozent angesetzt wird.“

Zum anderen definiere der Gesetzentwurf schutzwürdige private Interessen, wie laufende Sanierungen oder Erbauseinandersetzungen. Ehrhardt: „Nach Abzug all dieser Ausnahmen dürften nicht allzu viele Wohnungen übrigbleiben, für die es sich lohnt, ein solches Gesetz zu verabschieden und in den Gemeinden mit dem erforderlichen bürokratischen Aufwand umzusetzen.“

Hessischer Städte- und Gemeindebund lehnt Gesetz ab
Und schließlich schiebe das Gesetz den Kommunen die Erledigung der Aufgaben zu, die dafür erst eine Satzung schaffen müssen. „Wie in der Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes zu lesen ist, lehnt auch die Mehrheit der hessischen Städte und Gemeinden das Gesetz ab“, so Ehrhardt, „ da – ich zitiere – die Schaffung von Wohnraum keine kommunale Aufgabe darstellt. Durch das Gesetz würden die Kommunen eine weitere Aufgabe erhalten, die sie bewältigen müssen, ohne dass nennenswerter Nutzen zu verzeichnen wäre. Durch das Leerstandsgesetz wird im Wesentlichen kein neuer Wohnraum geschaffen werden.“ Ehrhardt fasst zusammen: „Selbst die Mehrheit der Kommunen braucht das wirkungslose Gesetz gegen Leerstand nicht. Und entsprechend bittet auch der Hessische Städte- und Gemeindebund den Gesetzgeber, von diesem Vorhaben Abstand zu nehmen.“

Der Mangel an Wohnraum in Hessen habe andere Gründe als Leerstand, so Ehrhardt. „Wir müssen nun endlich das seit Langem brachliegende Potenzial durch Aufstockung von Gebäuden und Dachgeschossausbau nutzen können. Da setzen wir auf die vom Land auf den Weg gebrachte Änderung der Hessischen Bauordnung.“ Ein anderer Leerstand sei zudem unübersehbar: die vielen seit der Pandemie ungenutzten Büroräume. Ehrhardt: „Sie müssen jetzt flexibel in Wohnraum umgewandelt werden.“

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