Pressemitteilung vom 06.11.2007

Einigung bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuerreform: Einigung erzielt

Nach dem Treffen der Großen Koalition am 5. November 2007 konnte eine Einigung bei der Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer verzeichnet werden, die durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 31.1.2007 erforderlich wurde. Die unter dem Vorsitz des Bundesministers für Finanzen Peer Steinbrück und dem Hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch gegründete Kommission konnte für den erarbeiteten Entwurf eine Mehrheit innerhalb der Koalitonsparteien finden. Die Reformvorschläge sind aus Sicht von Haus & Grund sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen behaftet.

So ist dem Reformentwurf positiv zu entnehmen, dass in der Steuerklasse I die „nahen Verwandten“, insbesondere Familienangehörige, wie Eltern, Kinder und Enkel mit entsprechend höheren Freibeträgen ausgestattet werden sollen (Eheleute: 500.000,-- Euro, Kinder: 400.000,-- Euro und Enkel: 200.000,-- Euro). Dadurch ist gewährleistet, dass bei einer Bewertung einer Immobilie nach dem Verkehrswert das durchschnittliche Ein- bis Zweifamilienhaus bei einem Erbfall oder einer Schenkung zu Lebzeiten keinen entsprechenden Steuerfall auslösen wird. In Einzelfällen kann es jedoch auch hier aufgrund lagebedingter lokaler bzw. regionaler Unterschiede zu einer Besteuerung kommen.

Im wesentlichen wurde jedoch der Forderung von Haus & Grund, „Oma's klein Häuschen“ muss erbschaft- und schenkungssteuerfrei bleiben, Rechnung getragen.

Neben einer vorgesehenen großzügigen Steuerentlastung für Unternehmensnachfolger, tragen die Hauptlast des weiterhin anvisierten mindestens gleichbleibenden Steueraufkommens von 4 Milliarden Euro aus dieser Steuer die weiter entfernten Verwandten (z. B. Cousins, Neffen, Nichten etc.) sowie Nicht-Verwandte (Vermächtnisnehmer) in den Steuerklassen II und III. Hier sind deutliche Steuererhöhungen zu erwarten.

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