




Pressemitteilung vom 08.08.2007
Erbschaftsteuer-Debatte: Gerechtigkeitslücke - oder Habgier und Neid
Erbschaftsteuer-Debatte:
Gerechtigkeitslücke – oder Habgier und Neid
Soll sich der Staat am Tod seiner Bürger bereichern dürfen ?
Nach dem Treffen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter der Führung der Herren Koch und Steinbrück steht jedenfalls fest, dass es die Todessteuer in Deutschland weiterhin geben soll.
Glückliches Österreich: dort wird die Erbschaftsteuer Mitte nächsten Jahres abgeschafft. Nicht so - voraussichtlich - bei uns. Grund zum Auswandern? Wohl nur für wenige. Schließlich können sich gerade die Immobilieneigentümer ihre Häuser, Wohnungen und Grundstücke nicht auf den Buckel schnallen oder wie Bargeld, Schmuck und Wertpapier in einen Aktenkoffer packen und damit über die Grenze flüchten, um das Familienvermögen dem gierigen Zugriff des Fiskus zu entziehen.
Genau darauf spekulieren die Politiker: je geringer die Fluchtgefahr, desto höher die Steuer! Beschwichtigend wird zur Zeit noch verlautbart, wesentliche Erhöhungen seien nicht beabsichtigt. Mit einer kommenden Neuregelung solle nur das bisherige Aufkommen von immerhin vier Milliarden Euro pro Jahr, welches den Bundesländern zusteht, nicht unterschritten werden.
Die Erhebung der Steuer ist bisher mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand verbunden, der in mehreren Bundesländern, vor allem im Osten der Republik, höher ist als der zu erwartende Ertrag. Deshalb wurde in diesem Zusammenhang auch schon eine Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer auf die Länder verlangt. Damit würde – wenn einige Bundesländer die Steuer erheben, andere wiederum nicht – der interne Wettbewerb um die Ansiedlung wohlhabender Bürger entfacht.
Haupt-Knackpunkt bei der Neuregelung ist die verfassungskonforme Bewertung von Immobilien nach den Vorgaben durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Danach müssen zunächst alle Vermögensklassen mit ihrem gemeinen Wert, also dem Verkehrswert, erfasst werden. In einer zweiten Stufe kann der Gesetzgeber dann festlegen, dass aus Gründen des Gemeinwohls bestimmte Vermögensarten, wie etwa Wohnimmobilien, in der Weise verschont werden, dass zum Beispiel nur die Hälfte der Steuer darauf erhoben wird oder dass die Freibeträge insoweit verdoppelt werden.
Ob diese Erwägungen des Verfassungsgerichts auch genau so umgesetzt werden, darf indes mit Fug und Recht bezweifelt werden. Dafür sind einfach die Begehrlichkeiten – und zwar bei beiden Koalitionspartnern in Berlin – zu groß. Der vernünftige Vorschlag des hessischen Unions-Bundestagsabgeordneten Dr. Meister nach Abschaffung der Erbschaftsteuer verhallte jedenfalls wie ein Ruf in der Wüste – selbst innerhalb seiner eigenen Partei. Dabei kann der Mann besser rechnen als die meisten anderen Finanzpolitiker, die sich zu Aussagen in diesem Bereich berufen fühlen. Schließlich ist er vom erlernten Beruf her Mathematiker.
Eigentlich geht es gar nicht primär ums Rechnen. Es geht vielmehr um den grundsätzlichen methodischen Ansatz.
Und der ist nach unserem Dafürhalten schon bisher falsch.
Beim Tod des Erblassers wird bei Immobilien durch die Stichtags-Bewertung ein Verkaufsfall simuliert, obwohl der Vermögensgegenstand überhaupt nicht am Marktgeschehen teilnimmt. Das Haus, die Wohnung, das Grundstück war vorher Familienvermögen und soll es in den meisten Fällen auch bleiben – egal ob selbst genutzt oder vermietet.
Besteuert werden also stille Reserven, die erst bei einem möglichen Verkauf, wenn die Immobilie an den Markt gebracht wird, aufgedeckt werden. Dabei wird stillschweigend unterstellt, dass Immobilienwerte tendenziell ständig weiter steigen.
Diese Prämisse hat vor dem Hintergrund des sich schon realisierenden demographischen Wandels und dadurch schrumpfender Städte keine Grundlage und Berechtigung mehr. Schmerzhaft haben bereits Immobilieneigentümer in den neuen Bundesländern erfahren müssen, dass ein Verkauf entweder überhaupt nicht möglich ist oder nur mit erheblichen Verlusten gegenüber dem einstigen Kaufpreis.
So ist eben der Markt. Aus stillen Reserven können sehr schnell stille Lasten werden. Bekommt der Erbe die Steuer dann zurück? Und wenn ja: wann? Die nahe liegenden Antworten auf diese Fragen kann sich wohl jeder selbst geben.
Die steigende Volatilität der Asset-Klasse Immobilien wird künftig auch im Westen der Republik in vielen Gegenden verstärkt zu beobachten sein.
Deshalb der Vorschlag: was der Unternehmensbilanz – etwa bei Wertpapieren – recht ist, soll der Erbschaftsteuer – bei Immobilien – billig sein. Wie wäre es mit einer Bewertung nach Niederstwertprinzip? Je nach dem, was niedriger liegt, Anschaffungspreis oder derzeitiger Verkehrswert, dient als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.
An guten und sinnvollen Vorschlägen für eine Reform fehlt es nicht. Entscheidend ist vielmehr der politische Wille für die Umsetzung. Um die Koalition nicht an dieser Aufgabe scheitern und platzen zu lassen, werden Kompromisse nötig sein. Dies setzt ein Entgegenkommen von beiden Seiten voraus.
Druck kommt dabei vor allem aus der linken Ecke. Lafontaine und Genossen könnten der SPD weiteres Wählerpotenzial abgraben, wenn diese zu sehr nachgibt. Argumentiert wird dabei mit Begriffen wie Gerechtigkeitslücke und erwerblosem Einkommen der Erben. Nur verkennt dieser ebenso demagogische wie ideologieverklemmte Ansatz, dass eine Substanzbesteuerung erwerbslos zugefallenen Vermögens auch ansonsten nicht unbedingt stattfindet, etwa bei Lotterie- und Casino-Gewinnen. Dort wird nur der – vergleichsweise bescheidene – Einsatz besteuert.
Erbfall und Erbschaft als Todeslotto? Der Unterschied besteht wohl nur in der Absicht der Gewinnerzielung und deren Vorhersehbarkeit, nicht jedoch im Ergebnis.
In Wahrheit geht es Politikern bei dem Schielen nach „großen Vermögen“ darum, möglichst viel davon für die Staatskasse zu sichern. Das wird nur verbrämt mit hehren Zielen wie Bildung, Kinderbetreuung und Klimaschutz. Eigentlich stehen dahinter Neid und Habgier. Nach der Bibel sind das Todsünden. Das sollten sich insbesondere Politiker der Parteien, die das hohe C im Namen tragen, auf die
Fahnen schreiben – und danach handeln.
Günther Belz
Online-Mietverträge
Die mobile Arbeitsplattform für Vermieter. Jetzt einfach online Verträge für Wohnraum, Gewerbe und Garagen erstellen. Ohne Installation. Bis zu 20% Rabatt. Kein Drucklimit.






