




Pressemitteilung vom 05.04.2012
Kanaltests entschärfen
Für private Hausanschlusskanäle sollten keine übertriebenen Überwachungsverpflichtungen gelten.
Das fordert die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hessen e.V. Wie der Verbandsvorsitzende Günther Belz hierzu mitteilt, stehen die Kosten der Maßnahme bisher in keiner Relation zum Nutzen.
Inzwischen hat das Hessische Umweltministerium die nach der hessischen Eigenkontrollverordnung (EKVO) vorgesehene Dichtheitskontrolle der privaten Hausanschlüsse an den öffentlichen Abwasserkanal ausgesetzt.
Die Regelungen sollen momentan auf ihre Verhältnismäßigkeit überprüft werden. Insbesondere wird untersucht, ob die privaten Anschlüsse an den öffentlichen Kanal in der Form überwacht werden müssen wie das öffentliche Kanalnetz.
Die EKVO schreibt vor, dass die Verpflichtung der Hauseigentümer zur Überwachung der Zuleitungskanäle durch die Kommunen oder deren Verbände kontrolliert wird.
„Das Hessische Umweltministerium setzt ein deutliches Signal in die richtige Richtung, denn die Dichtigkeitsprüfung stellt weiterhin eine Thematik mit einer hohen Bedeutung für die Bürger dar, da die Prüfung mit zum Teil erheblichen Kosten für die Hauseigentümer verbunden und der Vorteil für den Umweltschutz letztlich umstritten ist“, erläutert Belz.
„Es verbleibt die Zuversicht, dass es nun bei dieser Aussage bleibt“, so Belz. Es ist davon auszugehen, dass vor dem Hintergrund der Aussetzung derzeit keine Verpflichtung der Abwasserbeseitigungspflichtigen besteht, die Dichtheitskontrolle bei privaten Zuleitungskanälen durchzuführen.
„Es muss die grundlegende Frage aufgeworfen werden, ob aus defekten privaten Hausanschlüssen tatsächlich derart viele Schadstoffe entweichen könnten, dass dem entgegengetreten werden muss.
Es gibt wissenschaftliche Untersuchungen, die dies klar verneinten. Insoweit ist es der richtige Weg, auf die Überprüfung der privaten Hausanschlüsse entweder komplett zu verzichten oder die Anforderungen drastisch zu reduzieren“, kommentiert Belz.
Für zahlreiche Kommunen und Bürger, die schon die kostenintensiven Kontrollen bezahlt haben, kommt diese Regelung allerdings zu spät. Es ist unbestritten, dass Umweltschutzbelange nicht unberücksichtigt bleiben dürfen. Es steht ebenfalls außer Frage, dass defekte Abwasseranlagen kurzfristig zu sanieren sind. Allerdings müssen Aufwand und Nutzen für die Eigenheimbesitzer in einem vertretbarem Verhältnis stehen. Das hatte die Landesregierung bislang nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt.
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