Pressemitteilung vom 11.08.2010

Google Street View: Widersprüche gegen Gebäudebilder

Wie das Unternehmen Google bekanntgab wird bis Ende 2010 für die Städte Frankfurt, Berlin, Bielefeld, Bochum, Bonn, Bremen, Dortmund, Dresden, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, Mannheim, München, Nürnberg, Stuttgart und Wuppertal der Internetdienst Google Street View eingeführt. Ab der 33. Kalenderwoche soll Eigentümern von Gebäuden in den betroffenen Städten die Möglichkeit eingeräumt werden, vier Wochen lang Google aufzufordern, die Gebäude unkenntlich zu machen. Nach Ablauf dieser Frist soll diese Online-Funktion wieder deaktiviert werden.

Schriftliche Widersprüche, die im Laufe dieser Zeit eingehen, werden ebenso noch vor Veröffentlichung der Bilder bearbeitet.

Dies gilt auch für bereits zu einem früheren Zeitpunkt eingereichte Widersprüche. Es ist folglich nicht notwendig, erneut zu widersprechen, wenn dies zuvor bereits geschehen ist.

Widersprüche können per Email an das Unternehmen ( ), per Brief an Google Germany GmbH, Betr. Street-View, ABC-Straße 19, 20354 Hamburg oder unter der Homepage www.google.de/streetview erhoben werden.

Widerprüche, die nach Ablauf der Frist bei Google eingehen, werden wohl erst nachträglich bearbeitet, so dass die Aufnahmen eventuell vorübergehend im Internet einsehbar sein werden. Deshalb empfiehlt Haus & Grund Hessen Eigentümern in den betroffenen Städten dringend, innerhalb der nächsten 4 Wochen Widerspruch gegen die Veröffentlichung einzureichen, sofern sie keine Bilder ihrer Immobilie im Internet veröffentlicht haben wollen.

Musterwiderspruch:

Vorname Name Ort, Datum

Strasse Haus-Nr.

PLZ Ort

Fa. Google Germany GmbH

Betr. Street-View

ABC-Straße 19

20354 Hamburg

(per E-Mail an: )

Speicherung und Veröffentlichung von Aufnahmen durch “Google Street View“

Widerspruch gegenüber Google IncUSA bzw. Google Germany GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit nutze ich die mir zustehende Möglichkeit, der Speicherung und Veröffentlichung von

Aufnahmen in jedweder Form der eigenen Person, von eigenen Kraftfahrzeugen und selbst

bewohnten oder genutzten Gebäuden bzw. Grundstückseigentum zu widersprechen.

Konkret widerspreche ich der Veröffentlichung von Aufnahmen der folgenden Liegenschaft:

(Straße mit Hausnummer, Ort mit Postleitzahl, Gebäudefarbe, Beschreibung

Grundstücksumgrenzung, Beschreibung markanter benachbarter Gebäude, sonstige

Identifizierungsmerkmale - Katasterbezeichnungen nicht erforderlich - .

Evtl. hier auch noch weitere Angaben machen zu einem KFZ oder zur eigenen Person,

deren Bilder möglicherweise erfasst worden sind oder erfasst werden könnten)

Ich bitte um Bestätigung meines Widerspruches.

Bei Rückfragen zu meinem Widerspruch stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

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