Pressemitteilung vom 31.03.2015

Sturmschäden – Was Vermieter beachten sollten

Frankfurt am Main, 31.03.2015 – Derzeit ziehen die ersten Frühjahrsstürme des neuen Jahres über das Land, größtenteils noch mit glimpflichem Ausgang und lediglich kleineren Schäden in der Region. Aber das ein heftiger Sturm auch Auswirkungen für Vermieter haben kann, darauf weist Younes Frank Ehrhardt, Landesverbandsgeschäftsführer von Haus & Grund Hessen, hin. „Als Hauseigentümer muss man natürlich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen. Drohen Äste erkennbar herabzufallen, muss der Grundstückseigentümer dafür Sorge tragen, dass keine Personen verletzt, oder etwa Autos beschädigt werden“, erläutert Ehrhardt. Zur Vorbeugung von Unfällen sollten Bäume regelmäßig auf Ihre Standfestigkeit und morsche Äste hin überprüft werden. Ähnliche Pflichten gälten für die Benutzbarkeit des Gehwegs vor dem Grundstück und den sicheren Halt der Dachziegel.

Versicherungsfall
Kommt es durch einen Sturm zu einem Schaden an der Immobilie, stellt sich für den Eigentümer oft die Frage, welche Versicherung den Schaden übernimmt. Hat der Versicherungsnehmer sein Eigentum gegen Schäden durch Hagel und Sturm abgesichert, zahlt in der Regel die Wohngebäudeversicherung, wenn der Sturm mindestens die Windstärke 8 erreicht hat. Für die Messung der Windstärke reicht es aber aus, dass eine Wetterstation für die betreffende Region einen solchen Wert gemessen hat. „Der Versicherungsnehmer muss glücklicherweise nicht selbst zum Windmesser greifen“, so abschließend Ehrhardt.

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Pressekontakt bei Haus & Grund Hessen

Younes Ehrhardt

Younes Frank Ehrhardt

Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 729458
Fax 069 172635

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