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Wohneigentumsförderung

Nachfolger des Baukindergeldes läuft ins Leere

Die Bundesregierung ist Mitte des Jahres 2023 mit dem Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ (WEF) an den Start gegangen. Ziel ist es, die Wohneigentumsquote zu erhöhen. Als „verlässliche finanzielle Stütze“, die „gezielt Familien mit geringen und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung“ unterstützen soll, kündigte Bundesbauministerin Klara Geywitz das Programm an.

Lediglich 533 Anträge sind seit Programmstart am 1. Juni 2023 bis zum Stichtag 15. Oktober 2023 bei der zuständigen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bewilligt worden. Diese spricht ironischerweise von einer „Spitzenförderung“. Der miserable Programmstart hat die Bundesbauministerin bereits zum Nachsteuern veranlasst. So wurde zum 16. Oktober 2023 die Einkommensgrenze von bislang 60.000 Euro zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei einem Kind auf 90.000 Euro erweitert, und die maximalen Kredithöchstbeträge wurden deutlich angehoben.

Baukindergeld wesentlich erfolgreicher

Ein Vergleich mit dem wesentlich erfolgreicheren Baukindergeld ist kaum möglich. Zum Start des Baukindergeldes im Jahr 2018 wurden in den ersten drei Monaten rund 40.000 Anträge bewilligt. Allerdings umfasste das Baukindergeld im Gegensatz zum WEF-Programm auch den Erwerb von Bestandsimmobilien, war energetisch viel weniger anspruchsvoll und bewegte sich in einem wesentlich günstigeren Zinsumfeld.

Breite Wohneigentumsförderung kaum möglich

Daran wird aber deutlich, wie umfangreich das Programm – für das im Jahr 2023 bis zu 350 Millionen Euro bereitstanden – sein müsste, wollte man tatsächlich in der Breite Wohneigentum fördern. In Anbetracht der Haushaltslage ist das wohl kaum möglich. Wenn die Förderung von Wohneigentum im Haushalt immer schwerer darstellbar wird, müssen Entlastungen diskutiert werden, zum Beispiel bei den Kaufnebenkosten. Diese Nebenkosten – etwa die Grunderwerbsteuer – stellen eine erhebliche Hürde beim Immobilienerwerb dar, vor allem für Haushalte mit geringerem Einkommen.

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Bayern und Sachsen mit niedriger Grunderwerbsteuer

In diesem Zusammenhang zeigt eine Analyse des Kiel Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel), dass die Bautätigkeit in Bundesländern mit niedriger Grunderwerbsteuer merklich höher war und dieser Effekt sogar die Steuermehreinnahmen der jeweiligen Vergleichsländer deutlich überstieg. Seit 2007 können die Bundesländer die Steuersätze der Grunderwerbsteuer eigenständig festlegen. In der Folge haben außer Bayern alle Bundesländer die Sätze erhöht und einen Vergleich möglich gemacht. Zuletzt hatte Sachsen die Grunderwerbsteuer zum 1. Januar 2023 von 3,5 auf 5,5 Prozent angehoben.

Mehr Steuereinnahmen trotz niedriger Grunderwerbsteuer

Die Forscher des IfW Kiel verglichen die Ergebnisse Bayerns und Sachsens bezüglich der Wohnungsbautätigkeit und der Steuereinnahmen mit einem Durchschnitt jeweils vergleichbarer Flächenländer für den Zeitraum von 2011 bis 2020 – also noch bevor Sachsen seine Grunderwerbsteuer erhöht hat. Die Bautätigkeit war in den beiden Ländern mit weiterhin niedriger Grunderwerbsteuer merklich höher. Eine Reduktion der Grunderwerbsteuersätze könnte demnach die Wohnungsbautätigkeit, die derzeit angesichts der hohen Zinsen ins Stocken geraten ist, anheizen. Offen bleibt, ob der starke Effekt der Grunderwerbsteuer auf den Wohnungsbau, der für die Nullzinsphase gemessen wurde, auch in einem geänderten Zinsumfeld Bestand haben würde.

Fazit von Matthias zu Eicken, Leiter Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik

"Klara Geywitz will nach eigenen Angaben sogar ein weiteres Programm zur Förderung des Erwerbs von Bestandsimmobilien aus der Taufe heben – zusätzlich zur bestehenden WEF-Förderung. Die Ampel macht die vollmundigen Förderversprechungen schneller als sie ihre Haushaltslöcher stopfen kann. Die Länder sind am Zuge, die Grunderwerbsteuersätze zu senken, um Wohnungsbau und Eigentumsbildung zu fördern. Steuermindereinnahmen können da keine Ausrede sein."