Pressemitteilung vom 13.08.2014

Grundsteuererhöhung bestraft nachhaltiges Verhalten und ist unsozial

Anlässlich einer Fülle von Meldungen über Grundsteuererhöhungen in den Kommunen des Landes fordert Haus & Grund Hessen mit seinem Landesverbandsgeschäftsführer Younes Frank Ehrhardt Einsparmaßnahmen, bevor „diejenigen geschröpft werden, die sich eben nicht entziehen können“: Die Erhöhung der Grundsteuer sei jedoch leicht und verlockend, da Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer keine Chance hätten, der Steuer zu entgehen, wenn sie nicht verkaufen wollten.

Die Konjunkturunabhängigkeit der Steuer sei ebenfalls sehr attraktiv für die jeweiligen Stadtkämmerer. Jedoch würden so gerade diejenigen Menschen bestraft, „die sich nachhaltig verhalten, ihr Vermögen nicht ins Ausland verschoben haben, sondern für kommende Generationen denken, Wohnraum schaffen und regionalen Handwerkern Arbeit geben“.
Ehrhardt nennt die Verdoppelung der Grundsteuer in Rüsselsheim von 400 auf 800 Punkte, die Erhöhungen in Bad Nauheim von 340 auf 560, in Gießen von 380 auf 600 sowie in Offenbach von 430 auf 500 Punkte. In Gelnhausen sollen nach einer bereits durchgeführten Erhöhung von 280 auf 400 Punkte zum 1.1.2013 nun die Hebesätze rückwirkend für 2014 auf 500 Punkte angehoben werden. Hinzu komme die automatische jährliche Erhöhung des Grundsteueraufkommens durch Wertfortschreibungen und Neuerschließungen.

Grundsteuerbremse?

„So manche maßlosen Grundsteuererhöhungen sind vor allem unsozial, weil sie Mieter, Wohnungseigentümer und Eigenheimer in wirtschaftlich ohnehin schwierigen Zeiten zusätzlich belasten. Sie führen nämlich wegen ihrer Umlagefähigkeit zu einer Erhöhung der Nebenkosten und sind dadurch mietpreistreibend. In Zeiten der allerorten propagierten Mietpreisbremse ist die Frage nach einer Bremse bei der Grundsteuer durchaus legitim“, so der Geschäftsführer der hessischen Eigentümer.

Schutzschirm als Vorwand

Ehrhardt kritisiert weiter, dass die Gemeinden sich mit den Erhöhungen hinter den Konsolidierungsanforderungen des kommunalen Schutzschirms des Landes Hessen versteckten. Eine Konsolidierung könne vielmehr nur durch eine strikte Ausgabenpolitik und eine attraktive Standortpolitik erfolgen – auch hierzu gehöre übrigens der Grundsteuerhebesatz. Bevor man auf Kosten der Bürger die Steuern erhöhe, sei von den politischen Entscheidungsträgern die Kraft zum Sparen gefordert.
Es gebe eigentlich keine Rechtfertigung für diese Steuer: Zur Finanzierung kommunaler Aufgaben würde das Grundeigentum bereits durch eine Vielzahl grundstücksbezogener Gebühren, Beiträge und Umlagen belastet. Die Grundsteuer könne auch nicht damit gerechtfertigt werden, sie beteilige die Bewohner einer Kommune an den Ausgaben der öffentlichen Hand. Denn über den kommunalen Finanzausgleich erhielten die Gemeinden ja ihren Anteil an den gemeinschaftlichen Steuern wie Einkommen- oder Körperschaftsteuer sowie an der Umsatzsteuer.

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