Pressemitteilung vom 01.03.2006

Landgericht Hamburg: IVD muss Verbandsnamen ändern

Das Landgericht Hamburg hat jetzt dem Immobilienverband Deutschland (IVD) untersagt, seinen Verbandsnamen weiter zu führen. Mit diesem Urteil (Az.: 312 O 865/05) gaben die Richter einer Klage der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft statt.

Im Zentrum stand die Frage, ob und inwieweit der Immobilienverband Deutschland – dessen Mitglieder hauptsächlich Immobilienmakler sind - berechtigt ist, diesen Namen zu führen. Nach Auffassung der Spitzenverbände, die die gesamte Anbieterseite des Wohnungsmarktes in Deutschland repräsentieren, erweckt diese Bezeichnung in der Öffentlichkeit den irrigen Eindruck, dass der IVD die Interessen der gesamten Immobilienwirtschaft vertritt.

"Die durch das Urteil erlangte rechtliche Klarheit ist ein Fortschritt für eine angemessene und effektive Vertretung der Interessen der Immobilienbranche gegenüber der Politik", erklärte für die Spitzenverbände Haus & Grund-Präsident Rüdiger Dorn. Sie sei zugleich eine wichtige Voraussetzung, sich in Zukunft im Rahmen einer konstruktiven Zusammenarbeit mit der Interessenvertretung der Immobilienmakler wieder verstärkt auf die gemeinsamen Ziele zu konzentrieren. Die Urteilsbegründung des Landgerichts liegt noch nicht vor.

Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft:

BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen,

GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen,

Haus & Grund Deutschland – Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer

und ihre Partner:

Bundesfachverband Wohnungs- und Immobilienverwalter (BFW),

Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) und

Verband deutscher Pfandbriefbanken e.V. (vdp)

Pressekontakt:

Stefan Diepenbrock

Leiter Verbandskommunikation

Haus & Grund Deutschland

Telefon: 030/20216-508

diepenbrock@haus-und-grund.net

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