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Kürzung der Förderung von Energieberatungen
Von 80 auf 50 Prozent abgesenkt
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) hat kurzfristig eine Kürzung bei den Förderungen für Energieberatungen verkündet und dürfte damit erneut für Verunsicherung bei Sanierungswilligen sorgen.
Mit einer Pressemitteilung hat das BMWK mitgeteilt, dass die Fördersätze ab dem 7. August 2024 von bisher 80 auf 50 Prozent des förderfähigen Beratungshonorars reduziert und die maximalen Zuschussbeträge pro geförderte Beratung um 50 Prozent gegenüber den bisherigen maximalen Zuschusshöhen abgesenkt werden.
Die Kürzung gilt für die Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude (EBW), in deren Rahmen der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt wird. Als Grund gab das BMWK die gestiegene Nachfrage und die haushaltspolitische Lage an. Im EBW-Förderprogramm habe sich die Nachfrage in den letzten Jahren vervielfacht (rund 10.000 Anträge in 2019, circa 130.600 in 2023 und bereits über 80.000 Anträge bis Anfang Juli 2024).
Kürzung führt zu Verunsicherung
Mit dem Inkrafttreten der Fördermittelkürzungen für den iSFP stehen viele Hauseigentümer vor neuen Herausforderungen. Einerseits fordert die Politik höhere Sanierungsraten und einen klimaneutralen Gebäudebestand, andererseits zeigt sie sich mit der Kürzung erneut als unverlässlicher Partner. Bereits 2022 hatte das BMWK kurzfristig während der Sommerferien die Förderung für Gebäudesanierung (BEG-Förderung) gekürzt. Vertrauen und Beständigkeit in der Politik sind jedoch für die Energiewende im Gebäudebestand essenziell.
Die hohe Nachfrage nach den Energieberatungen zeigt schließlich, dass Eigentümer zunehmend bereit sind, in die Zukunftsfähigkeit ihrer Gebäude zu investieren. Erfolgreiche Förderprogramme angesichts der Klimaziele und des kriselnden Bausektors überraschend zu kürzen, ist daher unverständlich und sendet ein falsches Signal.
5-Prozent-Bonus bleibt erhalten
Trotz der Kürzung der Förderquote auf 50 Prozent und der Halbierung der maximalen Zuschüsse bleibt der Sanierungsfahrplan ein wertvolles Planungsinstrument, zumal der 5-Prozent-Bonus-erhalten bleibt: Wird zum Beispiel eine Effizienzmaßnahme wie ein Fenstertausch durchgeführt, erhöht sich die Förderung weiterhin von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn zuvor mithilfe der Energieberatungsförderung ein iSFP erstellt wurde.
Anna Katharina Fricke
Referentin Presse und Kommunikation
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