Pressemitteilung vom 16.05.2007

Mietvertragsformulare weiterhin wirksam

Die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs zum Aufstellen von Satellitenantennen im Wohnbereich des Mieters tangiert die von Haus & Grund Hessen herausgegebenen Mietvertragsformulare nicht. Diese entsprechen in ihrer derzeitigen Fassung bereits den Anforderungen des am 16. Mai 2007 veröffentlichten BGH-Urteils (Az.: VIII ZR 207/04).

Der Bundesgerichtshof hatte entschieden, dass das Aufstellen von Parabolantennen durch den Mieter nicht generell vom Vermieter verboten werden kann, auch wenn sich bereits ein entsprechender Kabelanschluss im Haus befindet. Abzustellen ist auf den Einzelfall, der eine Abwägung zwischen den berechtigten Interessen des Vermieters und des Mieters erforderlich werden lässt.

"Die in unseren Formularen enthaltene Klausel zu Außenantennen und Breitbandanschluss ist so formuliert, dass der Vermieter seine Einwilligung zur Anbringung erteilt", erläutert der Verbandsvorsitzende Günther Belz. "Damit wird einer interessengerechten Abwägung im Einzelfall Rechnung getragen und sie gibt den Verwendern Rechtssicherheit", so Belz abschließend.

Das u.a. vom Landesverband Haus & Grund Hessen herausgegebene Formular "Mietvertrag für Wohnräume" (V 1424/9.6) ist in diversen Schreibwarenläden im Rhein-Main-Gebiet, bei dem Verband und den angeschlossenen Ortsvereinen sowie im Internet (www.hugform24.de) zu beziehen.

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Pressekontakt bei Haus & Grund Hessen

Younes Ehrhardt

Younes Frank Ehrhardt

Grüneburgweg 64
60322 Frankfurt am Main

Tel. 069 729458
Fax 069 172635

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