Pressemitteilung vom 11.06.2014
Vorstellung des 6. AWI-Konjunkturberichts
Im Rahmen des mittlerweile 6. Konjunkturberichts der AWI-Hessen wurden am 11. Juni inder Villa Bonn (Frankfurt) die aktuellen konjunkturellen Rahmendaten aus wohnungs- und
immobilienwirtschaftlicher Sicht von den AWI-Mitgliedsverbänden, darunter Haus & Grund
Hessen, diskutiert.
Der Landesverbandsvorsitzende Christian Streim (Bildmitte) wies vor zahlreichen Branchenkennern im
Publikum darauf hin, dass 2013 Verbraucherindex (plus 1,3 %) und Nettomieten (1,4 %) in
Hessen nahezu gleichauf lagen, von einer Mietenexplosion also keine Rede sein könne.
Kritik übte Streim an stark angestiegenen Nebenkosten.
Streim hielt zum Thema Nebenkosten fest, dass es regelmäßig der Vermieter ausbaden
müsse. Die Haushaltsenergie, verteuerte sich von 2010 bis 2013 um 20 % - hier sei der
wahre Kostentreiber auszumachen, was vom Mieter aber nicht differenziert werde. Starke
regionale Unterschiede gebe es bei Wasserpreisen und Kanalgebühren, hier sei auch die
Kartellbehörde dämpfend tätig geworden. Bei der Grundsteuer gebe es starke Erhöhungen
der Hebesätze gerade in den Kommunen, die unter den hessischen „Schutzschirm“
geschlüpft seien und vom Land hierzu angehalten würden.
In der Abschlussdiskussion über Renditen in den einzelnen Bereichen und mögliche
Strategien gegenüber der Politik meinte Christian Streim: „Der Vermieter ist in der
Zwickmühle“ – im Wettstreit mit anderen Anbietern müsse er investieren, um am Markt zu
bleiben, sei aber unsicher, diese Investition wieder hereinzubekommen. Wenn diese wegen
Regelungen wie der Mietpreisbremse unterblieben, werde der Zustand des
Wohnungsbestandes langfristig schlechter. Beim der Mietpreisbremse gebe es vielleicht
noch Spielraum, der Gesetzentwurf werde in Berlin koalitionsintern diskutiert. Wichtig sei die
Verpflichtung der Länder durch den Bund, die Geltungsbereiche genau und qualifiziert zu
definieren und nicht ganze Städte zu belegen. Massive verfassungsrechtliche Bedenken
machte Christian Streim geltend bei einer Mietpreisbremse für den Bereich der
Neuvermietungen – den Erfolg staatlicher Preisregelungen für den Wohnungsmarkt habe
man in der DDR besichtigen können.
Alle Diskutanten nannten staatliche Vorschriften und Belastungen wie Legionellenprüfung,
Rauchwarnmelder, Mietpreisbremse, Kappungsgrenze, EnEV, Grundsteuer,
Grunderwerbsteuer und vieles mehr als Belastung für die Wohnungswirtschaft und die
Verlagerung von Bürokratieleistungen auf den Vermieter. Wichtig sei nach wie vor eine
intensive Verbandsarbeit und das direkte Einwirken auf die jeweiligen örtlichen
Abgeordneten.
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