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Pressemitteilung vom 07.10.2011
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Vermieter sind keine GEZ-Spione

Als skandalös bezeichnet die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Hessen den Umstand, dass Vermieter gemäß dem neuen Rundfunkstaatsvertrag ab 2013 verpflichtet werden sollen, der zuständigen Landesrundfunkanstalt Auskünfte über die Mieter oder die Wohnungseigentümer zu erteilen.

 

„Nach unserem Rechtsverständnis widerspricht die Regelung den Freiheitsrechten der Bürger, der Unverletzlichkeit der Wohnung sowie dem Datenschutz“, erläutert Günther Belz, Vorsitzender von Haus & Grund Hessen.

 

Gemäß § 9 des Vertrages umfasst die Auskunftsverpflichtung u.a. den Namen, die Geburtsdaten, Beginn und Ende des Mietverhältnisses, die Lage der Wohnung und den die Abmeldung begründenden Lebenssachverhalt. Bei Wohnungseigentums- gemeinschaften kann die Auskunft auch vom Verwalter verlangt werden. Der Auskunftsanspruch kann im Verwaltungszwangsverfahren durchgesetzt werden.

 

„Damit werden Vermieter und Verwalter kraft Gesetzes zwangsrekrutiert, und zwar als Erfüllungsgehilfen und verlängerter Arm einer halbstaatlichen Organisation, damit diese ihre Gebühren eintreiben kann“, so Belz.

 

Dabei wurden der GEZ schon bisher sehr weit reichende Befugnisse eingeräumt, die diese zusätzliche Verpflichtung zur Datenübermittlung überflüssig machen:

 

So darf die GEZ etwa auf die Daten der kommunalen Meldebehörden zugreifen. Ferner sollen die die Ermittler ab 2013 auch noch Daten bei Versandhäusern und Adresshändlern einkaufen dürfen, um diese mit dem eigenen Bestand abzugleichen.

 

Belz zeigt sich zudem verwundert, dass Haus & Grund bislang nicht zum Gesetzentwurf angehört worden ist: „Dies verstößt gegen die demokratische Gepflogenheit, dass vor dem Erlass von Gesetzen und Verordnungen die von einem Regelungswerk betroffenen Kreise von Wirtschaft und Gesellschaft bzw. deren Repräsentanten und Institutionen befragt und um Stellungnahme gebeten werden“, so Belz.

 

Allerdings besteht noch Hoffnung, dass die im Staatsvertrag vorgesehene Bespitzelung doch noch verhindert werden kann. „In Nordrhein-Westfalen haben Datenschützer schon Bedenken geäußert.

Und wenn nur das Parlament eines einzigen Bundeslandes den Staatsvertrag nicht ratifiziert, kippt das gesamte Projekt“, erläutert Belz.

 

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